Wie unter anderem heise.de (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Dresdner-Polizei-wertet-tausende-Handydaten-aus-1263070.html) berichtet, hat die Dresdner Polizei bei Protesten gegen Neonazi-Aufmärsche im Februar 2011 die Handyverbindungen tausender Demonstranten und Anwesender (darunter Anwohner) ausgewertet. Staatsanwalt Lorenz Haase teilte dpa mit, das Amtsgericht Dresden habe das Ausforschen der Anwesenden genehmigt. Sämtliche Handybesitzer, die sich während der Demonstrationen in den entsprechenden Funkzellen aufgehalten hatten, seien ausgeforscht worden, unter anderem sind ein- und ausgehende SMS und Anrufe und die jeweils aktuelle Position der Handybesitzer mittels Handyortung ermittelt worden.
Die Besitzer der georteten Handys bekamen von diesem Vorgehen nichts mit und werden auch im Nachhinein darüber nicht informiert. Der Deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte dieses Vorgehen und forderte die Bundesregierung auf, die Auswertung der Handyortung zukünftig stärker einzugrenzen.
Die Handyortung ist neben dem Bundestrojaner ein beliebtes Mittel zur Überwachung der Bevölkerung. Beim Bundestrojaner wird anders als beim Orten von Handys auf dem PC des Besitzers heimlich eine Software installiert, die ein- und ausgehende Gespräche über Voice-over-IP mitschneidet und an einen Polizeiserver weiterleitet, so dass auch verschlüsselte Gespräche abgehört werden können. Zukünftig sollen neben der Handyortung auch solche Bundestrojaner auf mobilen Handys (z.B. Android oder iphone) installiert werden, um zusammen mit der Standortbestimmung ein möglichst umfangreiches Bewegungs- und Persönlichkeitsprofil von den Bundesbürgern zu erhalten.
Derlei Vorgehen wird von Bürgerrechtlern heftig kritisiert, da diese Vorgehensweisen erhebliche Einschnitte der Bürger in die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmenden Aufweichung der Nutzungsbeschränkungen: Derlei harte Eingriffe sind nur bei Kapitaldelikten gestattet aber wie man an der Handyortung während der Demonstration erkennt, werden zunehmend auch Bagatellen als Legitimation für eine solche weitreichende Überwachung der Bürger herangezogen und das nicht nur in klar abgegrenzten Einzelfällen sondern mittlerweile ähnlich einer Rasterfahndung über mehrere Tausende Unbeteiligte.
Während einer Handyortung wird die Funkzelle ermittelt, in welcher sich das Handy momentan befindet und ihr aktueller Standort aufgezeichnet.
Die Ortung an sich geschieht unabhängig vom Gerätetyp und findet unbemerkt statt. Das Orten des Handys geschieht auf Netzbetreiberseite mittels sogenannter „Lawful Interception“ Programmen. Diese Programme werden vom Netzausrüster mitgeliefert und stehen den Netzbetreibern zur Überwachung ihrer Nutzer zur Verfügung. In einigne Fällen werden diese Programme auch von spezialisierten Programmherstellern als Zusatzprodukt angeboten. Für das Abhören von Gesprächen stehen den Strafverfolgungsbehörden meist automatisierte Geräte zur Verfügung, die sich direkt in den Technikräumen der Netzbetreiber befinden. Über solche Geräte (eines nennt sich beispielsweise Sina Box) kann die Polizei ohne Kenntnis des Netzbetreibers über eine gesicherte Datenverbindung beliebige Telefonate abhören und aufzeichnen.